Hausratversicherung vergleichen und guenstiger versichern

Kündigung einer bestehenden Hausratversicherung         

!!Wichtig: Kündigen Sie ihre bestehende Versicherung erst wenn Sie eine Deckungszusage einer anderen Versicherungsgesellschaft haben!!               



1. Ordentliche Kündigung zum Vertragsende:

Erstmals zum Vertragsende, danach jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres.
Bei Policen, die eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren haben, kann erstmals zum Ende des 3. Jahres und danach jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden.

Kündigungsfrist: 3 Monate, bei Verträgen die vor 1993 in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden, nur 1 Monat

Musterbriefe ordentliche Kündigung:   ÖFFNEN
Sie können das Musterschreiben auch gleich online ausfüllen. Dann ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax verschicken.

2. Kündigung im Schadensfall / ausserordentliche Kündigung:

Kündigung nach jedem versicherten Schaden mit sofortiger Wirkung bzw. zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei Rechtsschutzversicherungen kann abweichend davon ab dem zweiten versicherten Fall innerhalb von 12 Monaten gekündigt werden, bei Leistungsverweigerung des Versicherers kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Kündigungsfrist: innerhalb 1 Monates nach Ablehnung oder Leistung, bei Rechtsschutzversicherungen innerhalb 1 Monates nach Deckungszusage mit Monatsfrist bzw. innerhalb 1 Monates nach Ablehnung

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3. Kündigung nach Beitragserhöhung / ausserordentliche Kündigung:
  • Bei Vertragsabschluss vor dem 01.01.1991:
Im Regelfall Kündigung bei Erhöhung der Versicherungsprämie um mehr als 10% im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 20% im Vergleich zu vor drei Jahren möglich.
  • Bei Vertragsabschluss nach dem 01.01.1991 aber vor dem 28.07.1994:
Im Regelfall Kündigung bei Erhöhung der Versicherungsprämie um mehr als 5% im Vergleich zum Vorjahr oder um mehr als 25% im Vergleich zum Erstbeitrag möglich.
  • Bei Vertragsabschluss ab dem 29.07.1994:
Kündigung ab dem Termin der Wirksamkeit der Prämienerhöhung möglich.

Kündigungsfrist: innerhalb 1 Monates ab Kenntnis über die Beitragserhöhung.

Musterbriefe ausserordentliche Kündigung:  ÖFFNEN
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